Waldbrandgefahr


Gerade in den Sommermonaten, bei anhaltender Trockenheit, ist die Waldbrandgefahr hoch. Einfache Regeln verhindern aber Schadensereignisse.

Und im Fall der Fälle hilft die Feuerwehr:

Notruf 118 - nicht vergessen!


Regel 1: Parkieren im Wald
Der heiße Katalysator eines abgestellten Autos kann der Auslöser eines Waldbrandes sein. Sie dürfen ihr Fahrzeug unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Katalysators kann das dürre Gras in Brand setzen.
Regel 2: Weggeworfene Zigarette


Rauchen ist nicht nur für den Menschen gesundheitsschädlich - auch das Wegwerfen von glimmenden Zigarettenstummeln ist leichtsinnig und kann einen Waldbrand verursachen.


Regel 3: Das unbeaufsichtigte Lagerfeuer


Lagerfeuer im Wald oder am Waldrand sorgen mit ihrem Funkenflug für eine besonders tückische Waldbrandgefahr. Grundsätzlich muss die Glut abgelöscht werden, denn die ungelöschte Glut kann noch nach Tagen ein gefährliches Feuer entzünden.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regel 4: Grillieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grillen im Wald, im Waldrandbereich oder an Hecken ist wegen des Funkenflugs nicht gestattet.


 

 

 

Liegen gelassene Flaschen oder Glasscherben sind nicht nur eine Umweltverschmutzung oder eine tödliche Falle für Kleintiere - sie sind auch brandgefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken können.
Regel 5: Weggeworfene Glasflaschen